Seit dem 01.Mai 2014 gilt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014
Sie enthält Neuerungen und Verschärfungen zur energetischen Qualität von Gebäuden.
Die wesentlichen Änderungen der EnEV 2014 sind:
- Bei Verkaufs oder Vermietung von Wohnungen oder Gebäuden müssen in Immobilienanzeigen bestimmte Angaben aus dem Energieausweis genannt werden. Bei Vorlage eines Energieausweises mit einer Energieeffizienzklasse, muss diese auch veröffentlicht werden.
- Der Energieausweis muss zukünftig vom Verkäufer oder Vermieter dem Käufer bzw. Mieter übergeben werden. Darüber hinaus muss er bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden.
- Für Energieausweise und für Inspektionsberichte von Klimaanlagen werden Stichprobenkontrollen durchgeführt.
- Die Energieeffizienzklassen A+ bis H sowie die Neuskalierung des Bandtachos bis 250 kWh/(m²a) werden in den Energieausweisen neu eingeführt.
- Austauschpflicht für alte Heizkessel, die nach dem 01.01.1985 eingebaut wurden, müssen nach 30 Jahren außer Betrieb genommen werden. Bei Heizkessel die bereits vor 1985 eingebaut, dürfen ab 2015 nicht mehr betrieben werden. Ausnahmeregelung für Niedertemperatur-und Brennwertkessel sowie für selbstnutzende Ein-und Zweifamilienhausbesitzer.
- Oberste Geschossdecken, die nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz erfüllen, müssen ab 2016 gedämmt sein und einen U-Wert ≤ 0,24W/m² K, aufweisen. Bei Dächern die bis in den First gedämmt sind oder den Mindestwärmeschutz erfüllen, gilt die Forderung als erfüllt.
- Verschärfung der Anforderungen bei Neubauten ab 2016 an die Gesamtenergieeffizienz um 25 Prozent sowie der energetischen Anforderungen an Außenbauteile von neu gebauten Nichtwohngebäuden ab 2016 um ca.20 Prozent.
- Für Wohngebäude gelten im Vergleich zur EnEV 2009 ab 2016 rund 20 Prozent höhere Anforderungen an zulässige Transmissionswärmeverluste über die Gebäudehülle.
Ein Zusammenfassung zur Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) hat die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) veröffentlicht.