Honorar
Gerichtsgutachten berechne ich nach den Vorgaben des JVEG (Justizvergütungs- u. –Entschädigungsgesetz) vom 1. August 2013.
Das Honorar richtet sich grundsätzlich nach dem Umfang der zu beantwortenden Fragestellung. Gern erstelle ich Ihnen ein separates Angebot.