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Klaus Witzisk

Von der IHK Nord Westfalen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für Wärme- und Feuchteschutz

Gutachten zur Gebäudedichtheit
Gutachten Wärmeschutz, Luftdurchlässigkeit
Gutachten Wärmeschutz, Tauwasservermeidung
Gutachten Wärmeschutz, Tauwasservermeidung

Gutachten zu Thema
Gebäudeluft-Dichtheit

Bereits 1928 wurde in der Fachzeitschrift "Gesundheits-Ingenieur" über die Luftdurchlässigkeit von Baustoffen berichtet. Hierin ging es vor dem Hintergrund der Hygiene, um die Lufterneuerung in Räumen. Einer der ersten Luftdurchlässigkeits-Messungen fand im Jahr 1932 statt. Mit Einführung der DIN 4108 im Jahr 1952 wurde auch das Thema Luftdurchlässigkeit mit aufgenommen. Schon damals war klar, dass Luftundichtheiten zum einen zu Wärmeverlusten und zum anderen zu Feuchteschäden führen können. An dieser Erkenntnis hat sich bis heute nichts geändert. In den folgenden Jahren wurden die Anforderungen an die Gebäudeluftdichtheit stetig ausgebaut und konkretisiert.

Welche Auswirkungen hat die Gebäudeluftdichtheit?

  • Vermeidung von Tauwasser in der Konstruktion
  • Reduzierung des Heizenergieverbrauchs
  • Verbesserter sommerlicher Wärmeschutz
  • Verbesserung der Luft- u. Wohnqualität
  • Sicherstellung der Funktion der Lüftungsanlage
  • Verbesserter Schallschutz
  • Vermeidung von kalten Fußböden (Kaltluftseen)

Wie wird die Luftdurchlässigkeit gemessen?

Mit moderner Messtechnik werden Gebäude hinsichtlich der Luftdurchlässigkeit untersucht. Hierzu gehört allen voran, die Luftvolumenförderstromeinrichtung (bspw. als BLOWER DOOR bekannt). Mittels Thermoanemometer, Nebelgeneratoren, Rauchröhrchen, IR-Thermografie-Kameras usw. lassen sich Luftleckagen in der Gebäudehülle aufspüren.

Energieeffienz