Gutachten zum Thema
Energieeffizienz von Gebäuden
Begriffe wie Niedrigenergie-Haus, Niedrigstenergie-Haus, 3-Liter-Haus, KfW- Energieeffizienzhaus, Passiv-Haus, Aktiv-Haus und das Null-Energie-Haus sorgen bei dem einen oder anderen für Verwirrung. Auch wenn es sich hierbei um unterschiedliche Gebäude­anforderungen handelt, haben alle eines gemeinsam, sie zielen auf die Energieeffizienz des Gebäudes ab.
Spricht man bei Gebäuden von der Energieeffizienz, meint man den Energieaufwand zur Erreichung eines vorgegeben Nutzens.
Bei der Vielzahl der Begrifflichkeiten und den unterschiedlichen Anforderungen verwundert es nicht, wenn der Bauherr sein Gebäude hinsichtlich seiner Energieeffizienz auf den Prüfstand stellt.
Wie wird die Energieeffizienz ermittelt?
Zur Ermittlung der Energieeffizienz eines Gebäudes bedarf es einer umfassenden Bestandsaufnahme und die Berechnung der Anlagentechnik und der Gebäudehülle hinsichtlich der Wärmeübertragung.
Ziel ist es die Gebäude ganzheitlich zu betrachten, hierzu wurde mit der Einführung der Energie-Einsparverordnung (EnEV) im Jahr 2002, ein Planungswerkzeug geschaffen. In der v.g. EnEV wurde die Wärmeschutzverordnung und die Heizanlageverordnung zusammengeführt.